Lieferbedingungen / AGB
1. Geltung
Diese Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für alle unsere Lieferungen.
Mit der Auftragserteilung anerkennt der Besteller unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen.
2. Preise
Die in der Preisliste aufgeführten Preise verstehen sich ohne MwSt.
3. Lieferung
Die Lieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Bestellers unter Vorbehalt der Liefermöglichkeit. Schadensersatzansprüche infolge Lieferverzug können nicht anerkannt werden. Allfällige Transportschäden sind unverzüglich dem Frachtführer und an ReadyFlag zu melden.
4. Versandkosten
Für den Versand von Internetbestellungen innerhalb der Schweiz werden pauschal CHF 12.00 für die Fracht- und Verpackungskosten verrechnet, portofreie Lieferung ab CHF 300.00.
Für Handel und Industrie gelten die jeweilig individuell vereinbarten Konditionen.
5. Zahlungsbedingungen
Es gelten die auf unseren Rechnungen aufgeführten Zahlungsbedingungen.
Während eines allfälligen Verzuges sind wir berechtigt, sämtliche noch offenen Lieferungen aus anderen Geschäften mit dem Besteller zurückzuhalten oder nur gegen Vorauszahlung oder Nachnahme zu liefern.
6. Spezial- und Extraanfertigungen
Sonderanfertigungen werden weder umgetauscht noch zurückgenommen.
7. Beanstandungen und Rücksendungen
Beanstandungen sind innert 10 Tagen nach Empfang der Ware anzubringen.
Rücksendungen dürfen nur mit unserem Einverständnis und in der Originalverpackung erfolgen.
8. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist 9220 Bischofszell, Thurgau.
9. Garantie Ladungssicherungsnetze
Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
Die Gewährleistung beträgt 1 Jahr, da es sich um Verschleissartikel handelt, deren Lebensdauer wesentlich von der richtigen Aufhängung und Behandlung der Artikel abhängt. Die Lebensdauer ist bei richtiger Behandlung erheblich höher. Unsere Netze sind textile Erzeugnisse, welche durch UV-Einstrahlung in Ihren Eigenschaften beeinträchtigt werden. Daher wird das Netzmaterial UV-stabilisiert, was jedoch nur einen zusätzlichen Schutz darstellt. Die Gewährleistung bezieht sich nur auf die im Neuzustand zugesicherten Eigenschaften, welche natürlich die handelsübliche Beigabe von UV-Stabilisatoren einschliesst.
Bei Personensicherheitsnetzen sind aus diesem Grunde die Herstellerprüfvorschriften (Prüfmaschen) unbedingt zu beachten.